§ 206 RStDG (weggefallen)

Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.12.2020 bis 31.12.9999
Im Übrigen ist der Allgemeine Teil des BDG 1979 mit Ausnahme des 5§ 206 RStDG seit 23.12.2020 weggefallen. Unterabschnitts und 5a. Unterabschnitts des 6. Abschnitts, des 7. und des 8. Abschnitts sinngemäß anzuwenden. Nicht anzuwenden sind die §§ 4, 17 bis 19, 22, 43, 43a, 53a, 65 und 78e BDG 1979.

Stand vor dem 23.12.2020

In Kraft vom 23.12.2018 bis 23.12.2020
Im Übrigen ist der Allgemeine Teil des BDG 1979 mit Ausnahme des 5§ 206 RStDG seit 23.12.2020 weggefallen. Unterabschnitts und 5a. Unterabschnitts des 6. Abschnitts, des 7. und des 8. Abschnitts sinngemäß anzuwenden. Nicht anzuwenden sind die §§ 4, 17 bis 19, 22, 43, 43a, 53a, 65 und 78e BDG 1979.

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