§ 170 RStDG

Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsEine Leistungsstrukturzulage gebührt in folgendem Ausmaß:
    1. 1.Ziffer einsden Richterinnen und Richtern der Gehaltsgruppe I
      1. a)Litera aab einem Besoldungsdienstalter von 19 Jahren und sechs Monaten153,6167,7 €,
      2. b)Litera bab einem Besoldungsdienstalter von 21 Jahren und sechs Monaten141,0153,9 €,
      3. c)Litera cab einem Besoldungsdienstalter von 23 Jahren und sechs Monaten128,9140,7 €,
      4. d)Litera dab einem Besoldungsdienstalter von 25 Jahren und sechs Monaten117,7128,5 €,
      5. e)Litera eab einem Besoldungsdienstalter von 27 Jahren und sechs Monaten105,3114,9 €,
      6. f)Litera fab einem Besoldungsdienstalter von 29 Jahren und sechs Monaten91,7100,1 €,
      7. g)Litera gab einem Besoldungsdienstalter von 31 Jahren und sechs Monaten 80,587,9 €,
    2. 2.Ziffer 2den Richterinnen und Richtern der Gehaltsgruppe II
      1. a)Litera aab einem Besoldungsdienstalter von 25 Jahren und sechs Monaten110,2120,3 €,
      2. b)Litera bab einem Besoldungsdienstalter von 27 Jahren und sechs Monaten99,1108,2 €,
      3. c)Litera cab einem Besoldungsdienstalter von 29 Jahren und sechs Monaten86,594,4 €,
      4. d)Litera dab einem Besoldungsdienstalter von 31 Jahren und sechs Monaten74,381,1 €.
  2. (2)Absatz 2Steht dem Richter die Dienstalterszulage zu, gebührt keine Leistungsstrukturzulage.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
  1. (1)Absatz einsEine Leistungsstrukturzulage gebührt in folgendem Ausmaß:
    1. 1.Ziffer einsden Richterinnen und Richtern der Gehaltsgruppe I
      1. a)Litera aab einem Besoldungsdienstalter von 19 Jahren und sechs Monaten153,6167,7 €,
      2. b)Litera bab einem Besoldungsdienstalter von 21 Jahren und sechs Monaten141,0153,9 €,
      3. c)Litera cab einem Besoldungsdienstalter von 23 Jahren und sechs Monaten128,9140,7 €,
      4. d)Litera dab einem Besoldungsdienstalter von 25 Jahren und sechs Monaten117,7128,5 €,
      5. e)Litera eab einem Besoldungsdienstalter von 27 Jahren und sechs Monaten105,3114,9 €,
      6. f)Litera fab einem Besoldungsdienstalter von 29 Jahren und sechs Monaten91,7100,1 €,
      7. g)Litera gab einem Besoldungsdienstalter von 31 Jahren und sechs Monaten 80,587,9 €,
    2. 2.Ziffer 2den Richterinnen und Richtern der Gehaltsgruppe II
      1. a)Litera aab einem Besoldungsdienstalter von 25 Jahren und sechs Monaten110,2120,3 €,
      2. b)Litera bab einem Besoldungsdienstalter von 27 Jahren und sechs Monaten99,1108,2 €,
      3. c)Litera cab einem Besoldungsdienstalter von 29 Jahren und sechs Monaten86,594,4 €,
      4. d)Litera dab einem Besoldungsdienstalter von 31 Jahren und sechs Monaten74,381,1 €.
  2. (2)Absatz 2Steht dem Richter die Dienstalterszulage zu, gebührt keine Leistungsstrukturzulage.

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