§ 127 RStDG (weggefallen)

Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999
Mitteilungen an die Öffentlichkeit über den Verlauf und das Ergebnis der Vorerhebungen und der Disziplinaruntersuchung sowie über den Inhalt der Disziplinarakten sind untersagt§ 127 RStDG (weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2011

In Kraft vom 31.12.2003 bis 31.12.2011
Mitteilungen an die Öffentlichkeit über den Verlauf und das Ergebnis der Vorerhebungen und der Disziplinaruntersuchung sowie über den Inhalt der Disziplinarakten sind untersagt§ 127 RStDG (weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten