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§ 150 Abs. 1 lit. a sublit. aa in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 8/2003 tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft. Paragraph 150, Absatz eins, Litera a, Sub-Litera, a, a, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 8 aus 2003, tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.
§ 150 Abs. 1 lit. a sublit. aa in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 8/2003 tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft. Paragraph 150, Absatz eins, Litera a, Sub-Litera, a, a, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 8 aus 2003, tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.