§ 275 GSVG

Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1998 bis 31.12.9999

§ 275. Die §§ 4 Abs. 2 Z 8 und Abs. 3 Z 4, 8 Abs. 1 lit. c, 12 Abs. 4 lit. c, 28 samt Überschrift, 55 Abs. 4, 59 samt Überschrift, 116 Abs. 1 Z 3 sowie 120 Abs. 2 lit. c in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/1998 treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft. (BGBl. I Nr. 30/1998, Art. 9 Z 11) - 15. 1. 1998.

Stand vor dem 31.07.1998

In Kraft vom 15.01.1998 bis 31.07.1998

§ 275. Die §§ 4 Abs. 2 Z 8 und Abs. 3 Z 4, 8 Abs. 1 lit. c, 12 Abs. 4 lit. c, 28 samt Überschrift, 55 Abs. 4, 59 samt Überschrift, 116 Abs. 1 Z 3 sowie 120 Abs. 2 lit. c in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/1998 treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft. (BGBl. I Nr. 30/1998, Art. 9 Z 11) - 15. 1. 1998.

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