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Legende:
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§ 268. Es treten in Kraft:
1. | mit 1. Jänner 1997 die §§ 2 Abs. 1 Z 3 und 36 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 600/1996; | |||||||||
2. | rückwirkend mit 1. September 1996 § 266 Abs. 21 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 600/1996. | |||||||||
§ 268. Es treten in Kraft:
1. | mit 1. Jänner 1997 die §§ 2 Abs. 1 Z 3 und 36 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 600/1996; | |||||||||
2. | rückwirkend mit 1. September 1996 § 266 Abs. 21 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 600/1996. | |||||||||