§ 268 GSVG

Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1998 bis 31.12.9999

§ 268. Es treten in Kraft:

1.

mit 1. Jänner 1997 die §§ 2 Abs. 1 Z 3 und 36 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 600/1996;

2.

rückwirkend mit 1. September 1996 § 266 Abs. 21 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 600/1996.

(BGBl. Nr. 600/1996, Art. II Z 3) - 1.11.1996.

Stand vor dem 31.07.1998

In Kraft vom 01.11.1996 bis 31.07.1998

§ 268. Es treten in Kraft:

1.

mit 1. Jänner 1997 die §§ 2 Abs. 1 Z 3 und 36 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 600/1996;

2.

rückwirkend mit 1. September 1996 § 266 Abs. 21 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 600/1996.

(BGBl. Nr. 600/1996, Art. II Z 3) - 1.11.1996.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten