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§ 131a Abs. 1 Z 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 153/1996 tritt am 1. April 1996 in Kraft. Paragraph 131 a, Absatz eins, Ziffer 7, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 153 aus 1996, tritt am 1. April 1996 in Kraft.
§ 131a Abs. 1 Z 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 153/1996 tritt am 1. April 1996 in Kraft. Paragraph 131 a, Absatz eins, Ziffer 7, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 153 aus 1996, tritt am 1. April 1996 in Kraft.