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§ 264. § 263 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 832/1995 tritt am 1. Jänner 1996 in Kraft. (BGBl. Nr. 832/1995, Art. IV Z 2) - 22.12.1995.
§ 264. § 263 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 832/1995 tritt am 1. Jänner 1996 in Kraft. (BGBl. Nr. 832/1995, Art. IV Z 2) - 22.12.1995.