§ 261 GSVG

Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1998 bis 31.12.9999

§ 261. Die §§ 41 Abs. 5, 122 Abs. 2 Z 3, 131a Abs. 1 Z 6, 162 Abs. 4, 166 Abs. 2 und 3 und 168 erster Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 314/1994 treten mit 1. Juli 1994 in Kraft. (BGBl. Nr. 314/1994, Art. 2 Z 8) - 29.4.1994.

Stand vor dem 31.07.1998

In Kraft vom 29.04.1994 bis 31.07.1998

§ 261. Die §§ 41 Abs. 5, 122 Abs. 2 Z 3, 131a Abs. 1 Z 6, 162 Abs. 4, 166 Abs. 2 und 3 und 168 erster Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 314/1994 treten mit 1. Juli 1994 in Kraft. (BGBl. Nr. 314/1994, Art. 2 Z 8) - 29.4.1994.

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