§ 196 GSVG (weggefallen)

Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
§ 196 GSVG seit 31.12.2019 weggefallen.Paragraph 196,

Die Verwaltungskörper des Versicherungsträgers sind

  1. 1.Ziffer einsder Vorstand;
  2. 2.Ziffer 2die Generalversammlung;
  3. 3.Ziffer 3die Kontrollversammlung;
  4. 4.Ziffer 4die Landesstellenausschüsse.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.2019
§ 196 GSVG seit 31.12.2019 weggefallen.Paragraph 196,

Die Verwaltungskörper des Versicherungsträgers sind

  1. 1.Ziffer einsder Vorstand;
  2. 2.Ziffer 2die Generalversammlung;
  3. 3.Ziffer 3die Kontrollversammlung;
  4. 4.Ziffer 4die Landesstellenausschüsse.

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