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Legende:
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(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 145/2003)
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 145/2003)Anmerkung, Absatz 2, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 145 aus 2003,)
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 145/2003)
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 145/2003)Anmerkung, Absatz 2, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 145 aus 2003,)