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(1)Die § 8 Abs. 2 §§ 2 Abs. 1 literster Satz und. f sublit. bb, 6 Abs. 3 erster Halbsatz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 297/1995 tritt mit 1 (Anm. Mai 1995 in Kraft.
(2) Die §§ 31 Abs. 1, 31a Abs. 5 und 6, 31b: richtig: Abs. 2) lit. e sublit. bb, 31c Abs. 1,35b Abs. 2 Z 4 und 39a Abs. 3, 31e, 31g sowie 31h in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 297/1995BGBl. Nr. 314/1994 treten mit 1. August 1995Juli 1994 in Kraft.
(4) Die §§ 30c Abs. 4 und 30d Abs. 2 zweiter Satz treten mit 31. August 1995 außer Kraft.
(1)Die § 8 Abs. 2 §§ 2 Abs. 1 literster Satz und. f sublit. bb, 6 Abs. 3 erster Halbsatz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 297/1995 tritt mit 1 (Anm. Mai 1995 in Kraft.
(2) Die §§ 31 Abs. 1, 31a Abs. 5 und 6, 31b: richtig: Abs. 2) lit. e sublit. bb, 31c Abs. 1,35b Abs. 2 Z 4 und 39a Abs. 3, 31e, 31g sowie 31h in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 297/1995BGBl. Nr. 314/1994 treten mit 1. August 1995Juli 1994 in Kraft.
(4) Die §§ 30c Abs. 4 und 30d Abs. 2 zweiter Satz treten mit 31. August 1995 außer Kraft.