§ 39h FLAG (weggefallen)

Familienlastenausgleichsgesetz 1967

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.06.2009 bis 31.12.9999
Aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen ist an den Bund für Zwecke der Gewährung von Förderungsmaßnahmen nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl§ 39h FLAG (weggefallen) seit 18.06.2009 weggefallen. Nr. 305, in den Jahren 2007 und 2008 je ein Betrag von 14 535 000 € zu zahlen.

Stand vor dem 17.06.2009

In Kraft vom 24.05.2007 bis 17.06.2009
Aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen ist an den Bund für Zwecke der Gewährung von Förderungsmaßnahmen nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl§ 39h FLAG (weggefallen) seit 18.06.2009 weggefallen. Nr. 305, in den Jahren 2007 und 2008 je ein Betrag von 14 535 000 € zu zahlen.

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