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Aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen wird für Kinder von Asylwerbern, die sich in Bundesbetreuung befinden und ein Ansuchen um Anerkennung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gestellt haben, der notwendige Aufwandsind für die Beförderung dieser SchülerIn-vitro-Fertilisation die Kosten nach Maßgabe des IVF-Fonds-Gesetzes, BGBl. I Nr. 180/1999, zu und von einer Schule im Sinne des § 30a getragentragen.
Aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen wird für Kinder von Asylwerbern, die sich in Bundesbetreuung befinden und ein Ansuchen um Anerkennung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gestellt haben, der notwendige Aufwandsind für die Beförderung dieser SchülerIn-vitro-Fertilisation die Kosten nach Maßgabe des IVF-Fonds-Gesetzes, BGBl. I Nr. 180/1999, zu und von einer Schule im Sinne des § 30a getragentragen.