Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Der Antrag auf Gewährung des Mutter-Kind-Paß-Bonusses ist von den Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit.
(3) Der Anspruch auf den Mutter-Kind-Paß-Bonus ist gemäß § 290 Abs38h FLAG seit 28.07.2022 weggefallen. 1 Z 10 der Exekutionsordnung nicht pfändbar.
(2) Der Antrag auf Gewährung des Mutter-Kind-Paß-Bonusses ist von den Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit.
(3) Der Anspruch auf den Mutter-Kind-Paß-Bonus ist gemäß § 290 Abs38h FLAG seit 28.07.2022 weggefallen. 1 Z 10 der Exekutionsordnung nicht pfändbar.