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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Der Antrag auf Gewährung der Kleinkindbeihilfe ist von den Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit.
(3) Der Anspruch auf Kleinkindbeihilfe ist gemäß § 290 Abs37 FLAG seit 28.06.2022 weggefallen. 1 Z 10 der Exekutionsordnung nicht pfändbar.
(2) Der Antrag auf Gewährung der Kleinkindbeihilfe ist von den Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit.
(3) Der Anspruch auf Kleinkindbeihilfe ist gemäß § 290 Abs37 FLAG seit 28.06.2022 weggefallen. 1 Z 10 der Exekutionsordnung nicht pfändbar.