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Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen und die Plattform legen die Details ihrer Zusammenarbeit in einer Vereinbarung fest. Die klinische Prüfung von Arzneimitteln darf an gebärfähigen Frauen, mit AusnahmeVeröffentlichung dieser Vereinbarung erfolgt auf der FälleHomepage des § 44, nur durchgeführt oder fortgesetzt werden, wenn vor und in ausreichender Wiederholung während der klinischen Prüfung das Nichtvorliegen einer Schwangerschaft festgestellt wirdBundesamtes.
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen und die Plattform legen die Details ihrer Zusammenarbeit in einer Vereinbarung fest. Die klinische Prüfung von Arzneimitteln darf an gebärfähigen Frauen, mit AusnahmeVeröffentlichung dieser Vereinbarung erfolgt auf der FälleHomepage des § 44, nur durchgeführt oder fortgesetzt werden, wenn vor und in ausreichender Wiederholung während der klinischen Prüfung das Nichtvorliegen einer Schwangerschaft festgestellt wirdBundesamtes.