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(Anm.: Abs. 10a aufgehoben durch Art. 2 Z 11, BGBl. I Nr. 186/2023)Anmerkung, Absatz 10 a, aufgehoben durch Artikel 2, Ziffer 11,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 186 aus 2023,)
(Anm.: Abs. 10a aufgehoben durch Art. 2 Z 11, BGBl. I Nr. 186/2023)Anmerkung, Absatz 10 a, aufgehoben durch Artikel 2, Ziffer 11,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 186 aus 2023,)