§ 103 BibuG (weggefallen)

Bilanzbuchhaltungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
§ 103 BibuG (1weggefallen) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betrautseit 01.01.2014 weggefallen.

(2) Mit der Vollziehung des § 79g Abs. 5, 3. und 4. Satz ist der Bundesminister für Inneres betraut.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 16.06.2010 bis 31.12.2013
§ 103 BibuG (1weggefallen) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betrautseit 01.01.2014 weggefallen.

(2) Mit der Vollziehung des § 79g Abs. 5, 3. und 4. Satz ist der Bundesminister für Inneres betraut.

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