§ 95 BibuG (weggefallen)

Bilanzbuchhaltungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
§ 95 BibuG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.Paragraph 95,

Die von der Paritätischen Kommission beschlossenen Verordnungen sind dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit unverzüglich zur Genehmigung vorzulegen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.2013
§ 95 BibuG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.Paragraph 95,

Die von der Paritätischen Kommission beschlossenen Verordnungen sind dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit unverzüglich zur Genehmigung vorzulegen.

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