§ 82 BibuG (weggefallen)

Bilanzbuchhaltungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Die Paritätische Kommission hat jede Suspendierung oder deren Aufhebung den jeweils zuständigen Wirtschaftskammern unaufgefordert und umgehend mitzuteilen§ 82 BibuG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.2013
Die Paritätische Kommission hat jede Suspendierung oder deren Aufhebung den jeweils zuständigen Wirtschaftskammern unaufgefordert und umgehend mitzuteilen§ 82 BibuG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.

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