§ 75 BibuG (weggefallen)

Bilanzbuchhaltungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
§ 75 BibuG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.Paragraph 75,

Berufsberechtigte sind berechtigt, auch andere Tätigkeiten selbständig oder unselbständig auszuüben.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.2013
§ 75 BibuG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.Paragraph 75,

Berufsberechtigte sind berechtigt, auch andere Tätigkeiten selbständig oder unselbständig auszuüben.

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