§ 64 BibuG (weggefallen)

Bilanzbuchhaltungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
§ 64 BibuG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.Paragraph 64,

Die Paritätische Kommission hat über die Anerkennung eine Urkunde auszustellen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.2013
§ 64 BibuG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.Paragraph 64,

Die Paritätische Kommission hat über die Anerkennung eine Urkunde auszustellen.

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