§ 35 BibuG (weggefallen)

Bilanzbuchhaltungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in Angelegenheiten des Prüfungswesens unabhängig und an keinen Auftrag gebunden§ 35 BibuG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.2013
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in Angelegenheiten des Prüfungswesens unabhängig und an keinen Auftrag gebunden§ 35 BibuG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.

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