§ 21 BibuG (weggefallen)

Bilanzbuchhaltungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
§ 21 BibuG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.Paragraph 21,

Die Fachprüfung für Bilanzbuchhalter besteht aus

  1. 1.Ziffer einsdem schriftlichen Prüfungsteil gemäß § 22 unddem schriftlichen Prüfungsteil gemäß Paragraph 22, und
  2. 2.Ziffer 2dem mündlichen Prüfungsteil gemäß § 23.dem mündlichen Prüfungsteil gemäß Paragraph 23,

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.2013
§ 21 BibuG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.Paragraph 21,

Die Fachprüfung für Bilanzbuchhalter besteht aus

  1. 1.Ziffer einsdem schriftlichen Prüfungsteil gemäß § 22 unddem schriftlichen Prüfungsteil gemäß Paragraph 22, und
  2. 2.Ziffer 2dem mündlichen Prüfungsteil gemäß § 23.dem mündlichen Prüfungsteil gemäß Paragraph 23,

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