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Legende:
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(2) Die bedingte Zollschuld nach dem Zollgesetz 1988 erlischt für diese Waren.
(3) Die Zollbehandlung bei der Rückbringung richtet sich weiter nach dem Zollgesetz 1988 und nach einer allfälligen Ausübungsbewilligung.
(2) Die bedingte Zollschuld nach dem Zollgesetz 1988 erlischt für diese Waren.
(3) Die Zollbehandlung bei der Rückbringung richtet sich weiter nach dem Zollgesetz 1988 und nach einer allfälligen Ausübungsbewilligung.