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Die Zollbehörden und das Bundesfinanzgericht wenden den § 2 Abs. 3 und die §§ 85a bis 85e auch dann an, wenn sie nicht im Rahmen des Geltungsbereichs des § 2 Abs. 1 und 2 tätig werden§ 85f ZollR-DG (weggefallen) seit 01.05.2016 weggefallen. Die Zollbehörden und das Bundesfinanzgericht wenden den Paragraph 2, Absatz 3 und die Paragraphen 85 a bis 85e auch dann an, wenn sie nicht im Rahmen des Geltungsbereichs des Paragraph 2, Absatz eins und 2 tätig werden.
Die Zollbehörden und das Bundesfinanzgericht wenden den § 2 Abs. 3 und die §§ 85a bis 85e auch dann an, wenn sie nicht im Rahmen des Geltungsbereichs des § 2 Abs. 1 und 2 tätig werden§ 85f ZollR-DG (weggefallen) seit 01.05.2016 weggefallen. Die Zollbehörden und das Bundesfinanzgericht wenden den Paragraph 2, Absatz 3 und die Paragraphen 85 a bis 85e auch dann an, wenn sie nicht im Rahmen des Geltungsbereichs des Paragraph 2, Absatz eins und 2 tätig werden.