Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht bildet das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe§ 85e ZollR-DG (Artweggefallen) seit 01.05.2016 weggefallen. 243 Abs. 2 Buchstabe b ZK). Zur Vertretung im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht ist auch der in § 38 Abs. 1 genannte Personenkreis befugt. Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht bildet das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (Artikel 243, Absatz 2, Buchstabe b ZK). Zur Vertretung im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht ist auch der in Paragraph 38, Absatz eins, genannte Personenkreis befugt.
Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht bildet das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe§ 85e ZollR-DG (Artweggefallen) seit 01.05.2016 weggefallen. 243 Abs. 2 Buchstabe b ZK). Zur Vertretung im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht ist auch der in § 38 Abs. 1 genannte Personenkreis befugt. Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht bildet das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (Artikel 243, Absatz 2, Buchstabe b ZK). Zur Vertretung im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht ist auch der in Paragraph 38, Absatz eins, genannte Personenkreis befugt.