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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Mitteilung nach Art. 102 Abs. 1 des Zollkodex gilt als Abgabenbescheid. Die Mitteilung nach Artikel 102, Absatz eins, des Zollkodex gilt als Abgabenbescheid.
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