Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Umrechnungskurse im Sinn des Art. 53 des Zollkodex sind die im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ kundgemachten Zollwertkurse. Umrechnungskurse im Sinn des Artikel 53, des Zollkodex sind die im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ kundgemachten Zollwertkurse.
Umrechnungskurse im Sinn des Art. 53 des Zollkodex sind die im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ kundgemachten Zollwertkurse. Umrechnungskurse im Sinn des Artikel 53, des Zollkodex sind die im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ kundgemachten Zollwertkurse.