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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Regelungen des § 262 Abs. 2 bis 4 BAO sind nicht anzuwenden. Die Regelungen des Paragraph 262, Absatz 2 bis 4 BAO sind nicht anzuwenden.
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