§ 44i TabakStG (weggefallen)

Tabaksteuergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
§ 12 Abs. 2 § 44i TabakStGund 8, § 18 Abs. 3, § 24 Abs. 5 Z 4, 6 und 7, § 27 Abs. 5 und § 31 Abs. 4 und 5 (Anm seit 31.12.2021 weggefallen.: § 31 Abs. 5 von Novelle nicht betroffen) in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 122/2008, treten mit 1. Juni 2009 in Kraft. § 12 Abs. 2 letzter Satz und § 24 Abs. 5 zweiter Unterabsatz treten mit Ablauf des 31. Mai 2009 außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 12.08.2008 bis 31.12.2021
§ 12 Abs. 2 § 44i TabakStGund 8, § 18 Abs. 3, § 24 Abs. 5 Z 4, 6 und 7, § 27 Abs. 5 und § 31 Abs. 4 und 5 (Anm seit 31.12.2021 weggefallen.: § 31 Abs. 5 von Novelle nicht betroffen) in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 122/2008, treten mit 1. Juni 2009 in Kraft. § 12 Abs. 2 letzter Satz und § 24 Abs. 5 zweiter Unterabsatz treten mit Ablauf des 31. Mai 2009 außer Kraft.

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