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§ 4 Abs. 1 Z 1 und § 44f Abs. 2 jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 105/2007§ 44h TabakStG treten mit 1seit 31.12.2021 weggefallen. Jänner 2008 in Kraft. Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins und Paragraph 44 f, Absatz 2, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 105 aus 2007, treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
§ 4 Abs. 1 Z 1 und § 44f Abs. 2 jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 105/2007§ 44h TabakStG treten mit 1seit 31.12.2021 weggefallen. Jänner 2008 in Kraft. Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins und Paragraph 44 f, Absatz 2, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 105 aus 2007, treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft.