§ 44g TabakStG (weggefallen)

Tabaksteuergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
Paragraph 44 g,

§ 4 Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 156/2004§ 44g TabakStG tritt mit 1seit 31.12.2021 weggefallen. Jänner 2005 in Kraft. Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 156 aus 2004, tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 31.12.2004 bis 31.12.2021
Paragraph 44 g,

§ 4 Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 156/2004§ 44g TabakStG tritt mit 1seit 31.12.2021 weggefallen. Jänner 2005 in Kraft. Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 156 aus 2004, tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

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