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§ 4 Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 156/2004§ 44g TabakStG tritt mit 1seit 31.12.2021 weggefallen. Jänner 2005 in Kraft. Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 156 aus 2004, tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
§ 4 Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 156/2004§ 44g TabakStG tritt mit 1seit 31.12.2021 weggefallen. Jänner 2005 in Kraft. Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 156 aus 2004, tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.