§ 44c TabakStG (weggefallen)

Tabaksteuergesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins§ 4 Abs. 1 Z 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 26/2000 tritt mit 1. Juni 2000 in Kraft.Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 26 aus 2000, tritt mit 1. Juni 2000 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 4 Abs. 1 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 186/1998 ist weiterhin auf Waren anzuwenden, für die die Steuerschuld vor dem 1. Jänner 2001 entsteht.Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 186 aus 1998, ist weiterhin auf Waren anzuwenden, für die die Steuerschuld vor dem 1. Jänner 2001 entsteht.
§ 44c TabakStG seit 31.12.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 20.05.2000 bis 31.12.2021
  1. (1)Absatz eins§ 4 Abs. 1 Z 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 26/2000 tritt mit 1. Juni 2000 in Kraft.Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 26 aus 2000, tritt mit 1. Juni 2000 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 4 Abs. 1 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 186/1998 ist weiterhin auf Waren anzuwenden, für die die Steuerschuld vor dem 1. Jänner 2001 entsteht.Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 186 aus 1998, ist weiterhin auf Waren anzuwenden, für die die Steuerschuld vor dem 1. Jänner 2001 entsteht.
§ 44c TabakStG seit 31.12.2021 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten