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Zur Förderung und Begünstigung von Inhabern einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises bei Gründung, Wiederaufrichtung und Stützung ihrer wirtschaftlichen Existenz sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:
(________________________
Anm. 1: gemäß BGBl. II Nr. 34/2002 ab 1.1.2002: 652 647,60 €Anmerkung 1: gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 34 aus 2002, ab 1.1.2002: 652 647,60 €
gemäß BGBl. II Nr. 455/2002 ab 1.1.2003: 655 910,80 €gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 455 aus 2002, ab 1.1.2003: 655 910,80 €Zur Förderung und Begünstigung von Inhabern einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises bei Gründung, Wiederaufrichtung und Stützung ihrer wirtschaftlichen Existenz sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:
(________________________
Anm. 1: gemäß BGBl. II Nr. 34/2002 ab 1.1.2002: 652 647,60 €Anmerkung 1: gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 34 aus 2002, ab 1.1.2002: 652 647,60 €
gemäß BGBl. II Nr. 455/2002 ab 1.1.2003: 655 910,80 €gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 455 aus 2002, ab 1.1.2003: 655 910,80 €