Art. 3 § 19 NBG (weggefallen)

Nationalbankgesetz 1984

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2011 bis 31.12.9999
Die Beschlüsse der Generalversammlung werden, soweit sie nicht unterArt. 3 § 18 Abs19 NBG (weggefallen) seit 01.08.2011 weggefallen. 2 fallen, mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt.

(BGBl. Nr. 276/1969, Art. I Z 6)

Stand vor dem 31.07.2011

In Kraft vom 01.02.1984 bis 31.07.2011
Die Beschlüsse der Generalversammlung werden, soweit sie nicht unterArt. 3 § 18 Abs19 NBG (weggefallen) seit 01.08.2011 weggefallen. 2 fallen, mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt.

(BGBl. Nr. 276/1969, Art. I Z 6)

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