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VerordnungenSoweit in diesem Bundesgesetz auf Grund dieses Bundesgesetzes dürfen bereits von dem Tag an erlassen werdenandere Rechtsvorschriften verwiesen wird, der der Kundmachung des durchzuführenden Bundesgesetzes folgt; sie dürfen jedoch nicht vor den durchzuführenden Gesetzesbestimmungensind diese in Kraft tretenihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
VerordnungenSoweit in diesem Bundesgesetz auf Grund dieses Bundesgesetzes dürfen bereits von dem Tag an erlassen werdenandere Rechtsvorschriften verwiesen wird, der der Kundmachung des durchzuführenden Bundesgesetzes folgt; sie dürfen jedoch nicht vor den durchzuführenden Gesetzesbestimmungensind diese in Kraft tretenihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.