§ 79 LMSVG (weggefallen)

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2011 bis 31.12.9999
§ 79 LMSVG (1weggefallen) Der Hygieneausschuss hat die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen und die mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betrauten Behörden unmittelbar zu beraten, über deren Antrag Gutachten abzugeben und Stellungnahmen zu Hygieneleitlinien zu erstattenseit 01.04.2011 weggefallen.

(2) Die Geschäftsordnung der Codexkommission gilt sinngemäß.

Stand vor dem 31.03.2011

In Kraft vom 21.01.2006 bis 31.03.2011
§ 79 LMSVG (1weggefallen) Der Hygieneausschuss hat die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen und die mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betrauten Behörden unmittelbar zu beraten, über deren Antrag Gutachten abzugeben und Stellungnahmen zu Hygieneleitlinien zu erstattenseit 01.04.2011 weggefallen.

(2) Die Geschäftsordnung der Codexkommission gilt sinngemäß.

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