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Legende:
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[Papierfarbe blau] |
Bundesministerium für Wissenschaft
REPUBLIK ÖSTERREICH Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie |
und Verkehr
Zl.
(Bundeswappen)
KONZESSIONSURKUNDE
(Bundeswappen) |
KONZESSIONSURKUNDE
Das Bundesministerium für WissenschaftVerkehr, Innovation und VerkehrTechnologie bescheinigt hiemit gemäß § 19 Abs. 2 Kraftfahrliniengesetz, BGBl. I Nr. 203/1999, daß (Name und Vorname, Geburtsdatum und Wohnadresse oder Firmenbezeichnung sowie Betriebssitz des Konzessionsinhabers)
die Konzession zum Betrieb der Kraftfahrlinie auf der Strecke
bis zum besitzt.
Für die Ausübung der Konzession bestehen die nachstehenden Auflagen:
Wien, am |
L. S. (Trockenstempel) | Für den Bundesminister: |
L. S. Für den Bundesminister:
[Papierfarbe blau] |
Bundesministerium für Wissenschaft
REPUBLIK ÖSTERREICH Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie |
und Verkehr
Zl.
(Bundeswappen)
KONZESSIONSURKUNDE
(Bundeswappen) |
KONZESSIONSURKUNDE
Das Bundesministerium für WissenschaftVerkehr, Innovation und VerkehrTechnologie bescheinigt hiemit gemäß § 19 Abs. 2 Kraftfahrliniengesetz, BGBl. I Nr. 203/1999, daß (Name und Vorname, Geburtsdatum und Wohnadresse oder Firmenbezeichnung sowie Betriebssitz des Konzessionsinhabers)
die Konzession zum Betrieb der Kraftfahrlinie auf der Strecke
bis zum besitzt.
Für die Ausübung der Konzession bestehen die nachstehenden Auflagen:
Wien, am |
L. S. (Trockenstempel) | Für den Bundesminister: |
L. S. Für den Bundesminister: