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Anlage 1
[Papierfarbe blau] |
REPUBLIK ÖSTERREICH Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie |
[Papierfarbe blau]
REPUBLIK ÖSTERREICH
Bundesministerium für Wissenschaft
und Verkehr
Zl.
(Bundeswappen)
KONZESSIONSURKUNDE
(Bundeswappen) |
Das Bundesministerium für WissenschaftVerkehr, Innovation und VerkehrTechnologie bescheinigt hiemit gemäß § 19 Abs. 2 Kraftfahrliniengesetz, BGBl. I Nr. 203/1999, daß (Name und Vorname, Geburtsdatum und Wohnadresse oder Firmenbezeichnung sowie Betriebssitz des Konzessionsinhabers)Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bescheinigt hiemit gemäß Paragraph 19, Absatz 2, Kraftfahrliniengesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 203 aus 1999,, daß (Name und Vorname, Geburtsdatum und Wohnadresse oder Firmenbezeichnung sowie Betriebssitz des Konzessionsinhabers)
die Konzession zum Betrieb der Kraftfahrlinie auf der Strecke
bis zum besitzt.
Für die Ausübung der Konzession bestehen die nachstehenden Auflagen:
Wien, am |
Wien, am
L. S. (Trockenstempel) | Für den Bundesminister: |
(Trockenstempel)
Anlage 1
[Papierfarbe blau] |
REPUBLIK ÖSTERREICH Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie |
[Papierfarbe blau]
REPUBLIK ÖSTERREICH
Bundesministerium für Wissenschaft
und Verkehr
Zl.
(Bundeswappen)
KONZESSIONSURKUNDE
(Bundeswappen) |
Das Bundesministerium für WissenschaftVerkehr, Innovation und VerkehrTechnologie bescheinigt hiemit gemäß § 19 Abs. 2 Kraftfahrliniengesetz, BGBl. I Nr. 203/1999, daß (Name und Vorname, Geburtsdatum und Wohnadresse oder Firmenbezeichnung sowie Betriebssitz des Konzessionsinhabers)Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bescheinigt hiemit gemäß Paragraph 19, Absatz 2, Kraftfahrliniengesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 203 aus 1999,, daß (Name und Vorname, Geburtsdatum und Wohnadresse oder Firmenbezeichnung sowie Betriebssitz des Konzessionsinhabers)
die Konzession zum Betrieb der Kraftfahrlinie auf der Strecke
bis zum besitzt.
Für die Ausübung der Konzession bestehen die nachstehenden Auflagen:
Wien, am |
Wien, am
L. S. (Trockenstempel) | Für den Bundesminister: |
(Trockenstempel)