§ 21 KBGG (weggefallen)

Kinderbetreuungsgeldgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.9999
Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Einkommensgrenze gemäß § 19 § 21 KBGGerreicht wird, frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres der Geburt des Kindes, letztmals mit Ablauf des auf die Geburt des Kindes folgenden 7 (weggefallen) seit 01.01.2010 weggefallen. Kalenderjahres.

Stand vor dem 31.12.2009

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.2009
Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Einkommensgrenze gemäß § 19 § 21 KBGGerreicht wird, frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres der Geburt des Kindes, letztmals mit Ablauf des auf die Geburt des Kindes folgenden 7 (weggefallen) seit 01.01.2010 weggefallen. Kalenderjahres.

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