§ 7 JASG (weggefallen)

Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999
Vollziehung

§ 7 JASG (weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:

1.

hinsichtlich des § 1 der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten;

2.

hinsichtlich des § 3 Abs. 5 zweiter Satz, zweiter Teil, der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie;

3.

hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten.

Stand vor dem 31.12.2011

In Kraft vom 22.07.1998 bis 31.12.2011
Vollziehung

§ 7 JASG (weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:

1.

hinsichtlich des § 1 der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten;

2.

hinsichtlich des § 3 Abs. 5 zweiter Satz, zweiter Teil, der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie;

3.

hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten.

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