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Wer der Vorschrift des § 2 § 39 HypBGzuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit Geldstrafe bis zu 30 000 Euro zu bestrafen seit 07.07.2022 weggefallen. Wer der Vorschrift des Paragraph 2, zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit Geldstrafe bis zu 30 000 Euro zu bestrafen.
Wer der Vorschrift des § 2 § 39 HypBGzuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit Geldstrafe bis zu 30 000 Euro zu bestrafen seit 07.07.2022 weggefallen. Wer der Vorschrift des Paragraph 2, zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit Geldstrafe bis zu 30 000 Euro zu bestrafen.