§ 16 HypBG (weggefallen)

Hypothekenbankgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.07.2022 bis 31.12.9999
In den von der Hypothekenbank verwendeten Darlehensprospekten und Antragsformularen sind alle Bestimmungen über die Art der Auszahlung der Darlehen, über Abzüge zu Gunsten der Bank, über die Höhe und Fälligkeit der Zinsen und der sonst dem Schuldner obliegenden Leistungen, über den Beginn einer Amortisation und über die Kündigung und Rückzahlung aufzunehmen§ 16 HypBG seit 07.07.2022 weggefallen.

Stand vor dem 07.07.2022

In Kraft vom 13.11.1938 bis 07.07.2022
In den von der Hypothekenbank verwendeten Darlehensprospekten und Antragsformularen sind alle Bestimmungen über die Art der Auszahlung der Darlehen, über Abzüge zu Gunsten der Bank, über die Höhe und Fälligkeit der Zinsen und der sonst dem Schuldner obliegenden Leistungen, über den Beginn einer Amortisation und über die Kündigung und Rückzahlung aufzunehmen§ 16 HypBG seit 07.07.2022 weggefallen.

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