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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Das Ansuchen um Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist schriftlich bei der Leitung einer Pädagogischen Hochschule einzubringen, an der das angestrebte Studium geführt wirdseit 01.10.2017 weggefallen. Das Ansuchen hat zu enthalten:
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(3) Gleichzeitig mit dem Ansuchen gemäß Abs. 1 sind vorzulegen:
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(2) Das Ansuchen um Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist schriftlich bei der Leitung einer Pädagogischen Hochschule einzubringen, an der das angestrebte Studium geführt wirdseit 01.10.2017 weggefallen. Das Ansuchen hat zu enthalten:
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(3) Gleichzeitig mit dem Ansuchen gemäß Abs. 1 sind vorzulegen:
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