Art. 8 § 29b E-RBG (weggefallen)

Energie-Regulierungsbehördengesetz (Energieliberalisierungsgesetz)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.03.2011 bis 31.12.9999
(1) (Verfassungsbestimmung)Art. 8 § 16 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 106/2006 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Die übrigen Bestimmungen des29b E-RBG in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 106/2006, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft(weggefallen) seit 03.03.2011 weggefallen.

Stand vor dem 02.03.2011

In Kraft vom 28.06.2006 bis 02.03.2011
(1) (Verfassungsbestimmung)Art. 8 § 16 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 106/2006 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Die übrigen Bestimmungen des29b E-RBG in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 106/2006, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft(weggefallen) seit 03.03.2011 weggefallen.

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