Art. 8 § 19 E-RBG (weggefallen)

Energie-Regulierungsbehördengesetz (Energieliberalisierungsgesetz)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.03.2011 bis 31.12.9999
Die Mitglieder der Energie-Control Kommission sind gemäß Art. 20 Abs8 § 19 E-RBG (weggefallen) seit 03.03.2011 weggefallen. 2 B-VG bei der Ausübung ihres Amtes an keine Weisungen gebunden.

Stand vor dem 02.03.2011

In Kraft vom 24.08.2002 bis 02.03.2011
Die Mitglieder der Energie-Control Kommission sind gemäß Art. 20 Abs8 § 19 E-RBG (weggefallen) seit 03.03.2011 weggefallen. 2 B-VG bei der Ausübung ihres Amtes an keine Weisungen gebunden.

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