Art. 8 § 15 E-RBG (weggefallen)

Energie-Regulierungsbehördengesetz (Energieliberalisierungsgesetz)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.03.2011 bis 31.12.9999
(1) Zur Erfüllung der imArt. 8 § 16 genannten Aufgaben wird eine Energie15 E-Control Kommission eingerichtet.

RBG (2weggefallen) Die Energie-Control Kommission ist bei der Energie-Control GmbH angesiedeltseit 03.03.2011 weggefallen. Die Geschäftsführung der Energie-Control Kommission obliegt der Energie-Control GmbH. Im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Energie-Control Kommission ist das Personal der Energie-Control GmbH an die Weisungen des Vorsitzenden oder des in der Geschäftsordnung bezeichneten Mitgliedes gebunden. Die mit der Tätigkeit der Energie-Control Kommission verbundenen Aufwendungen sind von der Energie-Control GmbH zu tragen.

Stand vor dem 02.03.2011

In Kraft vom 24.08.2002 bis 02.03.2011
(1) Zur Erfüllung der imArt. 8 § 16 genannten Aufgaben wird eine Energie15 E-Control Kommission eingerichtet.

RBG (2weggefallen) Die Energie-Control Kommission ist bei der Energie-Control GmbH angesiedeltseit 03.03.2011 weggefallen. Die Geschäftsführung der Energie-Control Kommission obliegt der Energie-Control GmbH. Im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Energie-Control Kommission ist das Personal der Energie-Control GmbH an die Weisungen des Vorsitzenden oder des in der Geschäftsordnung bezeichneten Mitgliedes gebunden. Die mit der Tätigkeit der Energie-Control Kommission verbundenen Aufwendungen sind von der Energie-Control GmbH zu tragen.

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