Art. 8 § 14a E-RBG (weggefallen)

Energie-Regulierungsbehördengesetz (Energieliberalisierungsgesetz)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.03.2011 bis 31.12.9999
Die Energie-Control GmbH hat einen Bericht über das Ergebnis ihrer Monitoring-Tätigkeiten gemäß Art. 4 der Richtlinie 2003/54/EG und Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2003/55/EG sowie gemäß Art. 5 der Richtlinie 2004/67/EG zu erstellen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Sie kann für die Erstellung dieses Berichtes die Ergebnisse der langfristigen Planung8 § 14a E-RBG (§ 12b Abs. 1 Z 22 GWGweggefallen) sowie ihrer Tätigkeit gemäß §§ 20i und 20j Energielenkungsgesetz heranziehenseit 03.03.2011 weggefallen.

Stand vor dem 02.03.2011

In Kraft vom 28.06.2006 bis 02.03.2011
Die Energie-Control GmbH hat einen Bericht über das Ergebnis ihrer Monitoring-Tätigkeiten gemäß Art. 4 der Richtlinie 2003/54/EG und Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2003/55/EG sowie gemäß Art. 5 der Richtlinie 2004/67/EG zu erstellen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Sie kann für die Erstellung dieses Berichtes die Ergebnisse der langfristigen Planung8 § 14a E-RBG (§ 12b Abs. 1 Z 22 GWGweggefallen) sowie ihrer Tätigkeit gemäß §§ 20i und 20j Energielenkungsgesetz heranziehenseit 03.03.2011 weggefallen.

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