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(2) Zu den Geschäften, die der Energie-Control GmbH zur Besorgung zugewiesen sind, zählt auch die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen über die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse im Elektrizitäts- und Erdgasbereich sowie die Wahrnehmung der den Regulatoren durch das Kartellgesetz eingeräumten Antrags- und Stellungnahmerechte für diesen Bereichseit 03.03.2011 weggefallen. Darüber hinaus obliegt der Energie-Control GmbH die Wahrnehmung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Behandlung von Stromerzeugung in Anlagen aus erneuerbaren Energieträgern und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Im Rahmen der, der Energie-Control GmbH zugewiesenen Sachgebiete können auch Angehörige ihres Personalstandes als unabhängige Sachverständige in Gerichts- und Verwaltungsverfahren beigezogen werden.
(3) Die Energie-Control GmbH wirkt an der Zusammenarbeit zum Zweck der Weiterentwicklung des Europäischen Energiebinnenmarktes mit.
(4) Eine Zuständigkeit der Energie-Control GmbH besteht nicht bei Verträgen gemäß § 70 Abs. 2 ElWOG.
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(2) Zu den Geschäften, die der Energie-Control GmbH zur Besorgung zugewiesen sind, zählt auch die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen über die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse im Elektrizitäts- und Erdgasbereich sowie die Wahrnehmung der den Regulatoren durch das Kartellgesetz eingeräumten Antrags- und Stellungnahmerechte für diesen Bereichseit 03.03.2011 weggefallen. Darüber hinaus obliegt der Energie-Control GmbH die Wahrnehmung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Behandlung von Stromerzeugung in Anlagen aus erneuerbaren Energieträgern und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Im Rahmen der, der Energie-Control GmbH zugewiesenen Sachgebiete können auch Angehörige ihres Personalstandes als unabhängige Sachverständige in Gerichts- und Verwaltungsverfahren beigezogen werden.
(3) Die Energie-Control GmbH wirkt an der Zusammenarbeit zum Zweck der Weiterentwicklung des Europäischen Energiebinnenmarktes mit.
(4) Eine Zuständigkeit der Energie-Control GmbH besteht nicht bei Verträgen gemäß § 70 Abs. 2 ElWOG.